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Dr. med. Christian Merkel 27.07.2018

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten meiner Haartransplantation?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten meiner Haartransplantation? – Haarzentrum an der Oper

Haarausfall und drohende Glatzenbildung sind Probleme, die niemand gerne an sich selbst wahrnimmt. Dabei sind fast 80 % aller Männer und auch einige Frauen hiervon betroffen. Eine Haartransplantation bietet häufig eine effiziente Lösung und verhilft Betroffenen zu neuer Haarpracht und ganz neuem Lebensgefühl.

Wie jeder operative Eingriff sind auch Haartransplantationen aufwendige Verfahren, die natürlich Kosten erzeugen, welche nicht jeder Patient auf einmal bezahlen kann oder möchte. Oftmals wird hier auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gehofft. Wir erläutern im Folgenden, ob diese Möglichkeit besteht und welche Kriterien dazu erfüllt sein müssen.

Ästhetisch ist nicht gleich medizinisch notwendig

Haartransplantationen zählen zu den Ästhetischen Schönheitsoperationen. Selbst krankheitsbedingter Haarausfall ist nur ein Symptom einer Erkrankung und stellt keine eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dar. Die Behandlung zur Verdichtung der Kopfbehaarung geschieht daher aus rein kosmetischen Gründen.

In Deutschland lehnen sowohl gesetzliche, wie auch private Krankenkassen eine Kostenübernahme rein ästhetisch indizierter Eingriffe ab, sofern diese keiner medizinischen Notwendig zugrunde liegen.

Patienten einer Neuverpflanzung der Haare tragen die Kosten für diese in der Regel selbst.

Übernahme nicht möglich… – oder doch?

Wie immer gibt es bei jeder Regel eine Ausnahme – so auch hier. Wie eingangs erwähnt, muss für eine erfolgende Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine Notwendigkeit auf medizinischer Basis bestehen. Dies trifft auf die Haartransplantation zwar im Normalfall nicht zu, jedoch wird hier anders entschieden, sofern der Patient psychologische Probleme, beispielsweise schwere Depressionen, aufgrund des Haarverlustes entwickelt. Dabei muss dieser allerdings nachweislich der Hauptgrund für das seelische Leiden sein.

Stellt der behandelnde Arzt die Erfordernis des Eingriffs zur Verbesserung des seelischen Zustandes fest, erstellt er ein Gutachten, das von der Versicherung eingehend geprüft wird. Auch eine weitere Untersuchung des Patienten durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse findet statt. Erst dann wird über die Ablehnung oder Bewilligung des Antrags entschieden.

Ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie im direkten Gespräch mit dem behandelnden Arzt besprechen.

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